Akademischer Grad

23.05.08

Bachelor

 

Der Bachelor ist ein Studienabschluss, der von Hochschulen vergeben wird. Er ist der erste akademische Grad. Er ist zudem der erste, berufsqualifizierende Abschluss in einem mehrstufigen Studienmodell. Ferner ist er die reguläre Bezeichnung für den Abschluss einer Berufsakademie. In vielen europäischen Ländern wurde dieser akademische Grad im Zuge des Bologna Prozesses eingeführt. Damit sollten kürzere Studienzeiten und ein besserer Praxisbezug des Studienganges erreicht werden. Die Regelstudienzeit für diesen Abschluss beträgt für gewöhnlich sechs Semester. Es ist jedoch möglich, dass er bis zu vier Jahre umfasst. Mit dem Abschluss des Bachelors ist man berechtigt, einen vertiefenden Masterstudiengang anzuschließen. In Ausnahmefällen kann man aber auch direkt die Promotion anfügen. Dieser Abschluss in Europa ist mit dem gleichnamigen Abschluss in Amerika nicht zu vergleichen. Sowohl im Studienaufbau als auch bei der Anerkennung unterscheiden sie sich merklich. In der Regel beschränkt sich ein Bachelorstudiengang auf ein einzelnes Fach. Hin und wieder werden an Hochschulen jedoch auch Kurse angeboten, bei denen man gleichzeitig mehrere Studienfächer belegen kann.
Bei Bachelor-Studiengängen werden die Lehrveranstaltungen durch Module strukturiert. Dabei stellt ein Modul eine Einheit dar, für die Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul bedeutet, dass Lernveranstaltungen mit einem Lernziel zusammengefasst werden. Durch Abschlüsse dieser Art werden die Studienabschlüsse in Europa vereinheitlicht und damit international besser vergleichbar. Schließt sich dem Bachelor-Studiengang ein Master-Studiengang an, muss dieser nicht zwangsläufig im gleichen Studienfach fortgeführt werden. Es ist sehr wohl möglich, diesen Studiengang fachübergreifend zu erweitern. Auch eine fachliche Umorientierung ist problemlos möglich. In der Regel werden Bachelor-Titel auf Englisch vergeben. Es ist jedoch auch möglich, einen adäquaten Deutschen Titel zu wählen. Gemischtsprachige Bezeichnungen sind dabei jedoch nicht gestattet. Der Abschlusstitel muss so getragen werden, wie er verliehen wurde. Es ist also nicht möglich, nach der Verleihung, den Titel in eine andere Sprache zu übertragen. Es ist zudem nicht erlaubt, dem Abschluss eine Erweiterung anzuhängen, die etwa auf die verleihende Einrichtung hinweisen, da es für Fachhochschulen und Universitäten keine unterschiedlichen Anforderungen gibt und die Kurse nach dem gleichen Akkreditierungsverfahren bewertet werden.