Akademischer Grad
23.05.08
Diplom
Das Diplom ist in Deutschland der am häufigsten verliehene akademische Grad. Die Diplomstudiengänge können zum einen auf ingenieur- und naturwissenschaftliche Berufe vorbereiten, ebenso jedoch auch auf strukturiertere wissenschaftliche Berufe. Die Bezeichnung für einen Diplomanden ist immer eine Zusammensetzung aus dem Wort Diplom und dem jeweiligen Beruf. Ein Diplomgrad darf in Deutschland nur von Hochschulen verliehen werden.
Dies kann man im § 18 des Hochschulrahmengesetzes recherchieren. Sollte ein Diplomgrad mit einer anderen Erweiterung nicht ausdrücklich von einer Hochschule so verliehen werden, ist er unzulässig, da eine Verwechselungsgefahr besteht. Wer sich also aus Marketingzwecken den Titel Diplom selbst verleiht, macht sich strafbar. Bereits seit 1899 wird das Diplom als Hochschulgrad verliehen, wobei er zuerst bei den Ingenieuren eingeführt wurde. Einige Studienfächer wie beispielweise Jura schließen mit einer Staatsprüfung ab, die jedoch keinen akademischen Grad darstellt. In diesen Fällen wird das Diplom parallel dazu verliehen.
Ein Diplomstudium setzt sich aus zwei großen Abschnitten zusammen. Phase eins wird dabei durch das Grundstudium dargestellt, welches in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen mit dem Vordiplom abgeschlossen wird. Die Prüfungen werden allerdings nur in den relevanten Fächern abgelegt. Daran angegliedert ist das Hauptstudium, welches vier bis sechs Semester umfasst. Das Hauptstudium wird sowohl mit schriftlichen als auch mit mündlichen Prüfungen und einer Diplomarbeit abgeschlossen.
Die Regelstudienzeit beträgt dabei acht bis zehn Semester, folglich also vier bis fünf Jahre. Auch an den Fachhochschulen wird das Diplom verliehen, wo es jedoch seit 1987 unbedingt mit dem Zusatz FH ausgestattet werden muss, um eine Unterscheidung zum Universitätsabschluss deutlich zu machen. Es berechtigt nicht in jedem Fall, jedoch bei bestimmten Ausnahmen zur Promotion. Das von Universitäten verliehene Diplom unterscheidet sich vom Diplom der Fachhochschulen hauptsächlich durch die Regelstudienzeit von acht Semestern. Zudem ist das Diplom der Fachhochschulen praxis- und anwendungsbezogen. Im Zuge des Bologna-Prozesses laufen die Diplomstudiengänge zum Jahre 2010 aus. Es wird von Bachelor- und Masterstudiengängen abgelöst.
Dies kann man im § 18 des Hochschulrahmengesetzes recherchieren. Sollte ein Diplomgrad mit einer anderen Erweiterung nicht ausdrücklich von einer Hochschule so verliehen werden, ist er unzulässig, da eine Verwechselungsgefahr besteht. Wer sich also aus Marketingzwecken den Titel Diplom selbst verleiht, macht sich strafbar. Bereits seit 1899 wird das Diplom als Hochschulgrad verliehen, wobei er zuerst bei den Ingenieuren eingeführt wurde. Einige Studienfächer wie beispielweise Jura schließen mit einer Staatsprüfung ab, die jedoch keinen akademischen Grad darstellt. In diesen Fällen wird das Diplom parallel dazu verliehen.
Ein Diplomstudium setzt sich aus zwei großen Abschnitten zusammen. Phase eins wird dabei durch das Grundstudium dargestellt, welches in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen mit dem Vordiplom abgeschlossen wird. Die Prüfungen werden allerdings nur in den relevanten Fächern abgelegt. Daran angegliedert ist das Hauptstudium, welches vier bis sechs Semester umfasst. Das Hauptstudium wird sowohl mit schriftlichen als auch mit mündlichen Prüfungen und einer Diplomarbeit abgeschlossen.
Die Regelstudienzeit beträgt dabei acht bis zehn Semester, folglich also vier bis fünf Jahre. Auch an den Fachhochschulen wird das Diplom verliehen, wo es jedoch seit 1987 unbedingt mit dem Zusatz FH ausgestattet werden muss, um eine Unterscheidung zum Universitätsabschluss deutlich zu machen. Es berechtigt nicht in jedem Fall, jedoch bei bestimmten Ausnahmen zur Promotion. Das von Universitäten verliehene Diplom unterscheidet sich vom Diplom der Fachhochschulen hauptsächlich durch die Regelstudienzeit von acht Semestern. Zudem ist das Diplom der Fachhochschulen praxis- und anwendungsbezogen. Im Zuge des Bologna-Prozesses laufen die Diplomstudiengänge zum Jahre 2010 aus. Es wird von Bachelor- und Masterstudiengängen abgelöst.