Akademischer Grad
23.05.08
Doktor
Der Doktor ist der höchste akademische Grad, den man in Deutschland verliehen bekommen kann. Diesem muss jedoch immer zwingend eine Promotion vorangegangen sein, der das Promotionsrecht verliehen worden ist. Schätzungsweise 1,3 Prozent der Deutschen Bevölkerung haben promoviert. Der größte Teil davon sind Mediziner, die in der Regel ziemlich häufig promovieren müssen, um entsprechende Berufschancen zu erhalten.
Wichtigste Voraussetzung für eine Promotion ist im Normalfall ein Magister- oder Diplomabschluss einer deutschen Universität. Mit der Einführung der Master-Studiengänge sind diese selbstverständlich ebenfalls zu einer Promotion berechtigt. Es ist auch möglich, als besonders qualifizierter Diplomabsolvent einer Fachhochschule oder Bachelorabsolvent aller Hochschulen im Zuge einer Eignungsprüfung zugelassen zu werden, was jedoch relativ selten passiert. Im Normalfall muss man jedoch mit mehreren Semestern zusätzlicher Studienleistungen rechnen. Mit Erreichen des Staatsexamens hat man ebenfalls die Qualifikation für eine Promotion.
Ausnahmefälle von den oben genannten Regeln gibt es auch im geisteswissenschaftlichen Bereich, wo besonders begabte Studenten nach mehrfacher Professorenbegutachtung bereits vorzeitig zur Promotion zugelassen werden konnten. Die einzügige Promotion ist jedoch nicht mehr zulässig. Auch die von Studienbeginn an angestrebte Promotion wurde 1990 in den meisten Studienfächern abgeschafft. In den meisten Promotionsordnungen werden ferner bestimmte Examensnoten für die Zulassung zur Promotion gefordert. Vor der Promotion muss eine sogenannte Doktorarbeit eingereicht worden sein, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Das Schreiben dieser Arbeit kann unter Umständen eine ziemlich große Zeitspanne in Anspruch nehmen, die sich mitunter auf 2 bis 5 Jahre erstreckt In dieser Zeit wird der Doktorrand in der Regel von einem Professor, zumindest jedoch von einem habilitierten Wissenschaftler betreut.
Von Fakultät zu Fakultät ist die Betreuung von Doktorranden unterschiedlich geregelt. So ist es möglich, dass sowohl Habilitierte als auch Professoren oder Juniorprofessoren als Doktorväter in Erscheinung treten. Je nach Fach ist es zudem möglich, aufbauend auf mehreren wissenschaftlichen Publikationen zu promovieren, ohne eine Dissertation anzufertigen. Die Promotionsordnung legt fest, ob die Dissertation intern oder extern durchgeführt wird. Die Art und Weise, in der die Promotion zu erbringen ist und auch die Leistungen, die erbracht werden müssen, sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten und Fachbereiche geregelt.
Wichtigste Voraussetzung für eine Promotion ist im Normalfall ein Magister- oder Diplomabschluss einer deutschen Universität. Mit der Einführung der Master-Studiengänge sind diese selbstverständlich ebenfalls zu einer Promotion berechtigt. Es ist auch möglich, als besonders qualifizierter Diplomabsolvent einer Fachhochschule oder Bachelorabsolvent aller Hochschulen im Zuge einer Eignungsprüfung zugelassen zu werden, was jedoch relativ selten passiert. Im Normalfall muss man jedoch mit mehreren Semestern zusätzlicher Studienleistungen rechnen. Mit Erreichen des Staatsexamens hat man ebenfalls die Qualifikation für eine Promotion.
Ausnahmefälle von den oben genannten Regeln gibt es auch im geisteswissenschaftlichen Bereich, wo besonders begabte Studenten nach mehrfacher Professorenbegutachtung bereits vorzeitig zur Promotion zugelassen werden konnten. Die einzügige Promotion ist jedoch nicht mehr zulässig. Auch die von Studienbeginn an angestrebte Promotion wurde 1990 in den meisten Studienfächern abgeschafft. In den meisten Promotionsordnungen werden ferner bestimmte Examensnoten für die Zulassung zur Promotion gefordert. Vor der Promotion muss eine sogenannte Doktorarbeit eingereicht worden sein, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Das Schreiben dieser Arbeit kann unter Umständen eine ziemlich große Zeitspanne in Anspruch nehmen, die sich mitunter auf 2 bis 5 Jahre erstreckt In dieser Zeit wird der Doktorrand in der Regel von einem Professor, zumindest jedoch von einem habilitierten Wissenschaftler betreut.
Von Fakultät zu Fakultät ist die Betreuung von Doktorranden unterschiedlich geregelt. So ist es möglich, dass sowohl Habilitierte als auch Professoren oder Juniorprofessoren als Doktorväter in Erscheinung treten. Je nach Fach ist es zudem möglich, aufbauend auf mehreren wissenschaftlichen Publikationen zu promovieren, ohne eine Dissertation anzufertigen. Die Promotionsordnung legt fest, ob die Dissertation intern oder extern durchgeführt wird. Die Art und Weise, in der die Promotion zu erbringen ist und auch die Leistungen, die erbracht werden müssen, sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten und Fachbereiche geregelt.