Akademischer Grad
23.05.08
Staatsexamen
Das Staatsexamen ist eine Prüfung, die von staatlicher Seite und unter staatlicher Kontrolle durchgeführt wird. Mit dem Staatsexamen kann man hauptsächlich staatlich kontrollierte Berufe wie Arzt, Jurist oder auch Lehrer ausüben. Obwohl die Bezeichnung oft für Studiengänge genutzt wird, gibt es auch andere Berufe, die mit einem Staatsexamen enden. So gibt es beispielsweise auch staatlich geprüfte Altenpfleger. Das Staatsexamen stellt im Gegensatz zu Doktor, Diplom, Bachelor oder auch Magister keinen akademischen Grad dar. Ganz im Gegensatz dazu beschreibt es sogar nur eine Prüfungsform und sagt aus, dass für bestimmte Berufsgruppen eine Staatsprüfung erforderlich ist, die einen besonders hohen Anspruch hat.
Mediziner, Rechtsanwälte und Pharmazeuten erhalten also zunächst keinen akademischen Grad. Die Prüfung führt zu einem Abschluss, der vor einem Prüfungsausschuss abgelegt wird. Dieser Ausschuss ist lediglich dem Staat verpflichtet und muss keine Verantwortung gegenüber der Bildungseinrichtung tragen. Dies gilt auch für die Ausbilder, die mitunter als Prüfer tätig sein können. Während bei anderen Studiengängen wie Diplom, Bachelor, Magister oder Master die jeweilige Hochschule für die Prüfungsinhalte verantwortlich ist, werden diese beim Staatsexamen per Rechtsverordnung festgelet, um zu gewährleisten, dass ein staatlich geprüfter Absolvent in einer Berufsgruppe immer die erwarteten Anforderungen erfüllt. Dies ist bei allen Berufsgruppen gegeben, an denen der Staat als Nachfrager ein besonderes Interesse hat, jedoch selbst nicht ausbildet.
In Deutschland ist dies jedoch nicht ganz so streng geregelt, weil es immer noch Standards gibt, die in Hochschulgesetzen verankert sind und die durch bestimmte Einflüsse von Fachverbänden erweitert werden. Es gibt Universitäten, die ihren Absolventen auf Antrag mit Bestehen des Staatsexamens einen akademischen Grad gleich dem Diplom verleihen. In manchen Fällen werden dafür jedoch auch weitere Prüfungsleistungen gefordert, wobei sich dies von Hochschule zu Hochschule und auch je nach Bundesland unterscheidet. Eine Besonderheit des Staatsexamens ergibt sich dadurch, dass es zur Promotion berechtigt, obwohl es keinen akademischen Grad darstellt.
Mediziner, Rechtsanwälte und Pharmazeuten erhalten also zunächst keinen akademischen Grad. Die Prüfung führt zu einem Abschluss, der vor einem Prüfungsausschuss abgelegt wird. Dieser Ausschuss ist lediglich dem Staat verpflichtet und muss keine Verantwortung gegenüber der Bildungseinrichtung tragen. Dies gilt auch für die Ausbilder, die mitunter als Prüfer tätig sein können. Während bei anderen Studiengängen wie Diplom, Bachelor, Magister oder Master die jeweilige Hochschule für die Prüfungsinhalte verantwortlich ist, werden diese beim Staatsexamen per Rechtsverordnung festgelet, um zu gewährleisten, dass ein staatlich geprüfter Absolvent in einer Berufsgruppe immer die erwarteten Anforderungen erfüllt. Dies ist bei allen Berufsgruppen gegeben, an denen der Staat als Nachfrager ein besonderes Interesse hat, jedoch selbst nicht ausbildet.
In Deutschland ist dies jedoch nicht ganz so streng geregelt, weil es immer noch Standards gibt, die in Hochschulgesetzen verankert sind und die durch bestimmte Einflüsse von Fachverbänden erweitert werden. Es gibt Universitäten, die ihren Absolventen auf Antrag mit Bestehen des Staatsexamens einen akademischen Grad gleich dem Diplom verleihen. In manchen Fällen werden dafür jedoch auch weitere Prüfungsleistungen gefordert, wobei sich dies von Hochschule zu Hochschule und auch je nach Bundesland unterscheidet. Eine Besonderheit des Staatsexamens ergibt sich dadurch, dass es zur Promotion berechtigt, obwohl es keinen akademischen Grad darstellt.