Arten von Hochschulen

23.05.08

Universitäten sind wissenschaftliche Hochschulen

Von: Jessica Hoepner

Die Wissenschaft und Lehre der Universitäten blicken auf eine lange Entwicklung zurück: Humboldts einstige Idee der zweckfreien Suche nach wissenschaftlicher Wahrheit und der Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung bildete sich zu einem Meilenstein der universitären Lehre.

Im Zuge des Bologna-Prozessen setzen die Universitäten heute verstärkt auf praxisorientierte Wissensvermittlung innerhalb eines modular aufgebauten Systems. Die Lehre nähert sich in manchen Disziplinen immer mehr der von Fachhochschulen an.

Im Jahre 2004 veteilten sich über 1,4 Mio Studierende auf 103 deutsche Universtäten. Die Universitäten gliedern sich in verschiedene Fachbereiche oder Fakultäten, die von einem Dekan geleitet werden. Fakultäten haben unter anderem das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen. Zudem verwenden sie ein eigenes Siegel. Die Fakultäten gliedern sich in Institute oder Seminare, an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Der Leiter dieser Einrichtungen ist jeweils ein Professor. Zu den Universitäten gehören jedoch auch zentrale fakultätsübergreifende Einrichtungen. Dazu gehört unter anderem das Studentenwerk, welches sich um die Belange der Studenten kümmert, Studentenwohnheime betreibt und auch dafür Sorge trägt, dass die Studenten in der Mensa günstiges und dennoch nahrhaftes Essen bekommen. Die Verwaltung der Studenten übernimmt das Studentensekretariat. Dort müssen sich die Studenten immatrikulieren und exmatrikulieren. Da das Sekretariat alle Akten zur Verfügung hat, ist es befähigt, Studienbescheinigungen jeglicher Art auszustellen.

Universitäten können sowohl staatlich als auch einen privaten Träger haben. In Deutschland ist der Begriff Universität jedoch einzig staatlichen Schulen vorbehalten. Daher ist es üblich, privaten Universitäten den Namen Private Hochschule oder Privathochschule zu geben. Ausnahmen hierbei sind die Universität Witten/Herdecke und die Private Hanseuniversität Rostock. Beide dürfen den Begriff Universität im Namen tragen.
In Deutschland gibt es derzeit etwa 14 private Universitäten. Auch 17 kirchliche Universitäten kann man in Deutschland finden. Die meisten Universitäten sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Für sie ist der jeweilige Senator für Wissenschaft und Kunst zuständig. Die HRK ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller Universitäten und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Eine Liste der privaten Universitäten kann man einfordern und auch im Internet anschauen.